Wenn Sie den Kraftstoff auf Ihrer Tankstelle als
Agenturware verkaufen, so sind nicht Sie selber Meldepflichtig sondern Ihre
Gesellschaft. Dabei ist es egal, ob es sich bei der Tankstelle um Ihr Eigentum
handelt oder Sie einen Pachtvertrag haben oder Sie die Tankstelle als
Stationsleiter führen. Entscheidend ist, dass der Kraftstoff, den Sie verkaufen,
im Namen und für Rechnung Ihrer Gesellschaft verkauft wird.
Von daher ist Ihre Gesellschaft in der Pflicht, die Preise als Preismelder an
die Markttransparenzstelle zu melden (oder sich einem weiteren Dienstleister zu
bedienen). Damit Ihre Gesellschaft die Daten jedoch übermitteln kann, ist es
notwendig, dass bei Ihnen das T-Master-Kassensystem auf den aktuellen Stand
gebracht wird. Dieses geschieht in der Regel über das Autoupdate automatisch
(Sie müssen nach dem Anmelden dann die Installation des Updates bestätigen).
Damit ist für Sie die Angelegenheit relativ einfach erledigt.
Durch die neue Version erfolgt die Übermittlung der Kraftstoffpreise unmittelbar
nach Änderung vollautomatisch an die Gesellschaft.
Ihre Gesellschaft wird ggfs. bei Sonderfällen auf Sie zukommen. Bitte wenden Sie
sich an diese bei Rückfragen.