Info-Seite zur Umsetzung der Meldepflicht mit dem
T-Master-Kassensystem und dem T-Master-PCS-System
Stand: 28.07.2013
Einleitung:
Diese Seite beschreibt die Abläufe in erster Linie aus technischer Sicht. Sie
dient in erster Linie als einfache "To-Do-Liste" und technische Beschreibung
unserer Meldungen. Sollten Sie rechtliche Fragen haben, so wenden Sie sich bitte
an das Bundeskartellamt oder Ihren Rechtsbeistand. Als Rechtsgrundlage dient in
erster Linie das "Gesetz zur Errichtung einer Markttransparenzstelle für den
Großhandel mit Strom und Gas" vom 05.12.2012. Die genauen rechtlichen Grundlagen
sowie weiterführende Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte der
Internetseite www.bundeskartellamt.de und dem Link "MTS Kraftstoffe".
Laut Gesetz sind alle Tankstellen verpflichtet:
Bis zum 01.08.2013 ihre Grunddaten (Anschrift, Geo-Koordinaten, Öffnungszeiten
usw.) über das MDM-Portal auf elektronischem Wege zu liefern
Nach zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem 13.000 Tankstellen ihre Grunddaten
geliefert haben, also mit großer Wahrscheinlichkeit ab dem 15.08.2013, ihre
Kraftstoffpreise über das MDM-Portal auf elektronischem Wege zu liefern.
Dabei gilt eine Karenzzeit von maximal fünf Minuten nach Inkrafttreten der
Kraftstoffpreise an der Zapfsäule.
Um diesen Gesetzesanforderungen gerecht zu werden,
bieten wir für alle unsere Kunden eine Lösung, die folgende Voraussetzungen
erfüllen:
Es gibt dann Unterschiede in der Datenübertragung. Bitte lesen Sie die folgenden
Abschnitte und klicken dann auf den Button, der für Sie zutrifft. Sie werden
dann auf eine Unterseite geleitet, die den für Sie zutreffenden Ablauf
beschreibt. Diese Seiten erhalten auch eine technische Beschreibung vom
Kommunikationsablauf.
Sofern Sie Eigentümer sind und den Kraftstoff in Ihrem Namen verkaufen und somit
die Preishoheit haben (also selber Ihre Kraftstoffpreise bestimmen),
klicken Sie hier
Sofern Sie eine Tankstelle der Marke Eni (ehemals AGIP) sind,
klicken Sie hier (Übertragung über T-Systems):
Sofern Sie eine Tankstelle der Marke Nordoel oder Lotherol sowie einen
Tankstellenvertrag mit der Fa. Lother & Co. Hamburg haben,
klicken Sie hier
(Übertragung über WEAT):
Sofern Sie eine Tankstelle einer anderen Gesellschaften sind, die die Preise von
dieser vorgegeben bekommen und Ihr System per Datenfernübertragung an die
Gesellschaft angeschlossen ist (T-Master-PCS-System), so klicken Sie hier:
Bei Rückfragen steht Ihnen das Bundeskartellamt unter folgender Rufnummer zur
Verfügung:
0228 / 9499-0