Info-Seite zur Umsetzung der Meldepflicht mit dem T-Master-Kassensystem und dem T-Master-PCS-System
Stand: 28.07.2013

Einleitung:

Diese Seite beschreibt die Abläufe in erster Linie aus technischer Sicht. Sie dient in erster Linie als einfache "To-Do-Liste" und technische Beschreibung unserer Meldungen. Sollten Sie rechtliche Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das Bundeskartellamt oder Ihren Rechtsbeistand. Als Rechtsgrundlage dient in erster Linie das "Gesetz zur Errichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas" vom 05.12.2012. Die genauen rechtlichen Grundlagen sowie weiterführende Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte der Internetseite www.bundeskartellamt.de und dem Link "MTS Kraftstoffe".

Laut Gesetz sind alle Tankstellen verpflichtet:

Bis zum 01.08.2013 ihre Grunddaten (Anschrift, Geo-Koordinaten, Öffnungszeiten usw.) über das MDM-Portal auf elektronischem Wege zu liefern

Nach zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem 13.000 Tankstellen ihre Grunddaten geliefert haben, also mit großer Wahrscheinlichkeit ab dem 15.08.2013, ihre Kraftstoffpreise über das MDM-Portal auf elektronischem Wege zu liefern.  Dabei gilt eine Karenzzeit von maximal fünf Minuten nach Inkrafttreten der Kraftstoffpreise an der Zapfsäule.
 

Um diesen Gesetzesanforderungen gerecht zu werden, bieten wir für alle unsere Kunden eine Lösung, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
 

Es gibt dann Unterschiede in der Datenübertragung. Bitte lesen Sie die folgenden Abschnitte und klicken dann auf den Button, der für Sie zutrifft. Sie werden dann auf eine Unterseite geleitet, die den für Sie zutreffenden Ablauf beschreibt. Diese Seiten erhalten auch eine technische Beschreibung vom Kommunikationsablauf.


Sofern Sie Eigentümer sind und den Kraftstoff in Ihrem Namen verkaufen und somit die Preishoheit haben (also selber Ihre Kraftstoffpreise bestimmen), klicken Sie hier


Sofern Sie eine Tankstelle der Marke Eni (ehemals AGIP) sind, klicken Sie hier (Übertragung über T-Systems):


Sofern Sie eine Tankstelle der Marke Nordoel oder Lotherol sowie einen Tankstellenvertrag mit der Fa. Lother & Co. Hamburg haben, klicken Sie hier (Übertragung über WEAT):

Sofern Sie eine Tankstelle einer anderen Gesellschaften sind, die die Preise von dieser vorgegeben bekommen und Ihr System per Datenfernübertragung an die Gesellschaft angeschlossen ist (T-Master-PCS-System), so klicken Sie hier:

Bei Rückfragen steht Ihnen das Bundeskartellamt unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
0228 / 9499-0